Informationen zu meinem Einsatz und den Kosten


Die Leistungen einer Mütterpflegerin können von den gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden. 

Voraussetzungen 

  • Es muss ein Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse gestellt werden.
  • Zusätzlich ist eine ärztliche Verordnung (Hausarzt oder Gynäkologe) erforderlich, auf der der benötigte Stundenumfang angegeben ist.
  • Es darf keine andere Person im Haushalt leben, die den Haushalt übernehmen kann (z. B. Partner nicht im Urlaub oder in Elternzeit).

Gesetzliche Grundlagen 

  • § 24 SGB V – Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung
    zuzahlungsfrei
  • § 38 SGB V – Haushaltshilfe im Krankheitsfall
    zuzahlungspflichtig

Privatversicherte 

Die Kostenbeteiligung hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. 


Ablehnung durch die Krankenkasse 

Wird der Antrag und auch ein Widerspruch abgelehnt, müssen die Kosten privat übernommen werden.

Preisinformation für Privatzahler: 

  • Stundensatz 50 € 
  • Ab Mai 2026: Einführung von attraktiven Paketpreisen für Privatzahler (Details folgen rechtzeitig)
  • Kennenlerngespräch: einmalig 30€ 


Die Leistung einer Mütterpflegerin ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann steuerlich geltend gemacht werden. Siehe §35a EStG

Was ist der Unterschied zwischen Mütterpflegerin und Hebamme?

Die Hebamme ist für die medizinische Betreuung von Mutter und Kind zuständig: Sie begleitet durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, überwacht die Gesundheit und gibt fachliche Tipps zu Stillen und Rückbildung. 


Meine Arbeit beginnt da, wo die Arbeit der Hebamme aus zeitlichen und organisatorischen Gründen endet. Ich arbeite gerne in enger Absprache mit deiner Hebamme zusammen und unterstütze dich bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen.



Kann eine Mütterpflegerin schon während der Schwangerschaft zum Einsatz kommen?
 

Ja! 

Auch in der Schwangerschaft kann bei ärztlicher Indikation ein Antrag bei der Krankenkasse auf Haushaltshilfe/Mütterpflege gestellt werden.  

Gründe dafür wären beispielsweise


  • Hyperemesis gravidarum
  • Bettruhe bei vorzeitigen Wehen oder drohender Frühgeburt  


Worin besteht der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Mütterpflegerin?

Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um den Haushalt.


Als Mütterpflegerin absolviere ich eine Ausbildung bei Frau Dr. med. G. Weckmann (bis Februar 2026)  und bin somit fachlich geschult, um dich und deine Familie während der Wochenbettzeit umfassend unterstützen zu können.